ccloud³ - Leistungsschein
1 Service Name
centron ccloud³
2 High Level Service Description
ccloud³ bietet seinen Nutzern zahlreiche Features und kann in Kombination als Teil des Managing Baukastens erworben werden. Im Folgenden werden genauere Informationen und Leistungen dieses Produkts unterbreitet.
3 ccloud³
Die ccloud³ fungiert als Compute Engine und wird über das ein separates Control Panel verwaltet.
3.1 Key Features
Virtual Machines der ccloud³ bestehen als virtueller Computing-Server aus Prozessor (vCPU), Arbeitsspeicher (RAM), Speicher und OS Image (Betriebssystem). Der Kunde kann die Ressourcen seiner VM frei konfigurieren.
Erstellung, Nutzung und Löschung von VMs nach individueller Bedarfsanforderung.
Nutzung des Dienstes im Selfservice mittels grafischer Oberfläche im ccenter und mittels ccloud³ API.
Auslesen von IPv4 und IPv6 IP Adressen
Erstellen von Snapshots
Performance Controlling
3.2 Metric
Berechnung pro VM je angefangener Stunde
Abrechnung erfolgt monatlich
Berechneter Zeitraum: Anlage der VM bis Löschen der VM
Für weitere vom Kunden, im Verbund mit VM genutzten Ressourcen wie bspw. Block Storage und Backup Storage erfolgt eine gesonderte Berechnung zu den in dem jeweiligen Leistungsschein genannten Bedingungen.
3.3 Backup
Backup und Wiederherstellung der Compute Engine obliegen dem Kunden und sind nicht im Service enthalten. Dies bezieht sich insbesondere auf
Die Definition der VM selbst.
Die Daten der eventuellen lokalen Disk.
3.4 Zusätzliche Vereinbarungen
Der Kunde kann VMs der Compute Engine nutzen, um separat durch den Kunden lizenzierte Software zu installieren und zu betreiben.
Bei Erstellung von VMs können öffentliche Betriebssystem-Images verwendet werden. Eine Übersicht jeweils nutzbarer, durch centron bereitgestellter Betriebssystem-Images ist im ccenter und/oder der Dokumentation einsehbar. Centron behält sich vor, dass seitens centron bereitgestellte Portfolio an Betriebssystem-Images für die Neuerstellung von VMs jederzeit zu erweitern oder zu reduzieren. Bestehende Instanzen von VMs sind davon nicht betroffen. Mit der Bereitstellung der Betriebssystem-Images werden seitens centron grundsätzlich keine Lizenzen für oder im Namen der Kunden bereitgestellt. Durch die Verwendung eines der öffentlichen Betriebssystem-Images akzeptiert der Kunden jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers; die Lizenzbedingungen je Hersteller von durch centron bereitgestellten Betriebssystem-Images werden gesondert je Hersteller aufgeführt („Third Party Terms“).
Die korrekte Lizenzierung der auf den VMs eingesetzten Betriebssystem-Images bzw. Software obliegt ausschließlich dem Kunden, sofern centron nicht ausdrücklich eine Lizenzierung für den Kunden als Gegenstand der Leistung übernommen hat. Sofern centron als Vertragsbestandteil der Leistungen zwischen centron und dem Kunden eine Lizensierung übernimmt, wird hierauf im jeweiligen Leistungsschein gesondert verwiesen.
Ein vom Kunden ausgewähltes Betriebssystem-Image wird kein Leistungsgegenstand des Vertrags zwischen centron und dem Kunden. Dementsprechend übernimmt centron für das vom Kunden gewählte Betriebssystem-Image insbesondere keine Gewährleistung und trifft diesbezüglich auch keine Verfügbarkeitszusagen.
Das Management des Betriebssystems sowie weiterer Software auf den VMs obliegt alleinig dem Kunden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich Installation, Betrieb, Einspielen von Updates und Patches, Wartung, Backup und Support.
Der Kunde ist dabei für die Sicherheit seiner Virtuellen Maschine verantwortlich.
3.5 Maximale VM Ressourcen
3.6 Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich Mitwirkungsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind, insbesondere jedoch nachfolgende, unentgeltlich, rechtzeitig und in erforderlichem Umfang zu erbringen:
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Eine Datensicherung durch centron findet nicht statt.
Insofern kein Managing oder Managing Stunden gebucht wurden, ist der Kunde verpflichtet, von ihm gemanagte Betriebssysteme und sonstige Applikationen gegen Missbrauch zu schützen und frei von Schadsoftware und stets aktuell zu halten (z. B. durch Einspielen aktueller Securitypatches, Verwendung von Virenscannern und entsprechender Konfiguration der virtuellen Firewall).
Der Kunde ist für die Nutzung der für ihn bereitgestellten Ressourcen und sein Kapazitätsmanagement zuständig und bestellt notwendige Kapazitätserweiterungen/ - reduktion eigenverantwortlich.
Insofern kein Managing oder Managing Stundengebucht wurden, hat der Kunde alle erforderlichen Nutzungsrechte und Softwarelizenzen bereitzustellen, soweit nicht die centron diese aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung bereitzustellen hat. Dies gilt insbesondere für eigene Softwareprodukte des Kundenals auch deren Updates/Upgrades, die dieser im Zusammenhang mit den Leistungen nutzt.
Der Kunde stellt sicher, dass er keine Inhalte nutzen, auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern oder sonst zugänglich machen wird, die Malicious Codes oder sonstige Schadsoftware enthalten und/oder deren Bereitstellung, Veröffentlichung, Übertragung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt, dies gilt insbesondere für ehrverletzende, volksverhetzende oder rechtsradikale Inhalte.
Dem Kunden ist es untersagt, die Leistung für den Versand von Massen-E-Mails (SPAM) zu nutzen.
Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung an die centron übermittelten Daten personenbezogene Daten darstellen und die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zulässig ist. Sofern der Kunde personenbezogene Daten verarbeiten lassen möchte, wird dieser eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Muster der centron abschließen, welches die centron dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.
Der Kunde erklärt sich mit dem unverschlüsselten Schriftwechsel per E-Mail einverstanden und wird stets eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegen. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Leistungserbringung wesentliche Informationen, wie Zugangsdaten, Informationen zu Änderungen der Leistungen und der rechtlichen Bedingungen per E-Mail versendet werden.
Der Kunde ist verpflichtet die monatliche Rechnung im ccenter abzurufen. Im Falle der Übersendung per Briefpost wird der Kunde stets eine aktuelle Rechnungsadresse mitteilen.
Der Kunde benennt bis zu zwei zentralen und qualifizierten Ansprechpartnern für den Service Desk und stellt deren Vertretung sicher. Der Kunde stellt die Erreichbarkeit des Ansprechpartners 24/7 sicher. Die Nominierung ist durch den Kunden aktuell zu halten.
Der Kunde muss selbstständig – vor Beendigung der Leistung – alle Anwendungsdaten per Download sichern. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird die centron zum Beendigungstermin der Leistung alle Daten des Kunden unwiderruflich löschen. Andere Wege des Datenrücktransfers zum Kunden können separat angefragt und gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
Der Kunde prüft eigenverantwortlich alle für ihn im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung relevanten und anwendbaren rechtlichen Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und branchenspezifischen Bestimmungen und stellt deren Einhaltung sicher. Dazu zählen insbesondere auch die Einhaltung von Geheimhaltungsverpflichtungen, die z. B. aus einer beruflichen Tätigkeit herrühren.
Der Kunde stellt sicher, dass die Leistungen nicht missbräuchlich genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten, nur an berechtigte Dritte weiterzugeben bzw. diese vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und soweit erforderlich zu ändern. Der Kunde wird die centron unverzüglich bei Anhaltspunkten der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte informieren. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Kunde für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto oder unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des vereinbarten Abbuchungskontos zu sorgen sowie im Falle der Zahlung per Kreditkarte seine bei der Registrierung hinterlegten Kreditkartendaten auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der Kunde stellt sicher, dass durch seine Nutzung der Leistung keine Gefährdung oder Störung Dritter oder der Infrastruktur der centron ausgeht. Im Falle einer solchen Gefährdung oder Störung (z. B. aufgrund einer DDoS-Attacke) ist die centron ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berechtigt, die betroffene Leistung bis zur Behebung der Gefährdung oder Störung zu deaktivieren. Die hierdurch entstehenden Ausfallzeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Die centron wird den Kunden informieren.
Der Kunde wird der centron alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, insbesondere eine gültige Postanschrift, mitteilen. Er versichert, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und wird seine Angaben stets aktuell halten. Besteht der Verdacht, dass der Kunde dieser Verpflichtung nicht vollständig nachgekommen ist oder dass der Kunde Opfer eines Angriffs Dritter wurde bzw. kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist die centron berechtigt, die Leistungen des Kunden auf dessen Kosten zu reduzieren, bzw. zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Die hierdurch entstehenden Ausfallzeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Die centron wird den Kunden informieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Sicherheit seiner Leistungen zu testen und in diesem Rahmen von Sicherheitstests gegen seine Instanzen/Ressourcen durchzuführen.
Der Kunde erklärt sich mit der Einhaltung der Richtlinien für Sicherheitstests (Penetrationstests) und einer durch die centron erteilten Genehmigung einverstanden.
4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Leistungsscheines ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der jeweilige Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbaren wollten.
Stand: 05/2023
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