Service Level Agreement
Überprüft am 28. August 2019 • Zuletzt bearbeitet am 6. November 2023
Die centron GmbH stellt dem Kunden Rechenkapazität als Instanz zur Verfügung, auf die über Netzwerk mittels standardisierter Protokolle zugegriffen werden kann.
Die centron GmbH verpflichtet sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine Verfügbarkeit der centron ccloud³ von mindestens 99,95 Prozent im monatlichen Durchschnitt zu erreichen. Sollte die centron GmbH dem nicht nachkommen, ist der Kunde zu einer Gutschrift berechtigt.
centron ccloud³ gilt als nicht verfügbar, wenn der Zugriff auf die aktive Instanz nicht gewährleistet ist, d.h. die gegenseitige Kommunikation mit der Instanz nicht möglich ist.
Die Verfügbarkeit der centron ccloud³ wird über alle Instanzen eines Kunden innerhalb einer monatlichen Abrechnung nach folgender Formel berechnet: 100% - (Nichtverfügbarkeit in Minuten / Instanzzeit in Minuten) Die Instanzzeit bezeichnet die Zeitspanne zwischen dem Anlegen und Löschen einer Cloud Compute Instanz durch den Kunden.
Die Gutschrift wird als Prozentsatz auf alle Zahlungen berechnet, die in dem Abrechnungsmonat, in dem die Verfügbarkeit unterschritten wurde, für die centron ccloud³ VM geleistet wurden (Core, RAM & Speicher).
Wird die vereinbarte Verfügbarkeit der centron ccloud³ unterschritten, ist der Kunde berechtigt eine Gutschrift zu erhalten, die sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt:
kleiner als
gleich oder größer als
99,95%
99,90%
5%
99,90%
99,80%
10%
99,80%
99,70%
25%
99,70%
40%
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